Heizkosten: Für die Berechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser werden gemäß Heizkostenverordnung Grund- und Verbrauchskosten berücksichtigt. Die Grundkosten entstehen unabhängig davon, ob Sie zu Hause waren oder die Heizung genutzt haben. Lediglich die Verbrauchskosten hängen davon ab, wie viel Sie tatsächlich geheizt oder warmes Wasser genutzt haben. Der Verbrauchskostenanteil kann dabei zwischen 50 und 70 Prozent der gesamten Heizkosten betragen.
Betriebskosten: Die sogenannten kalten Betriebskosten werden auf die Mieter verteilt. Der Anteil, den Sie zahlen, richtet sich üblicherweise nach der Größe Ihrer Wohnung. Abweichungen gibt es jedoch bei Positionen wie Wasser/Abwasser oder Abfall, wenn hierfür Mengenzähler vorhanden sind – diese Kosten werden dann nach individuellem Verbrauch berechnet. Auch andere Verteilungsschlüssel für Kostenpositionen können angewendet werden.
Welche Verteilungsschlüssel für die Umlage der Betriebskosten auf die Mieter verwendet werden, können Sie in Ihrem Mietvertrag nachlesen.